Einfach erklärt – Kommunalwahl kurz und knapp

Bei der Kommunalwahl hast Du die Möglichkeit, mit Deiner Stimme Einfluss in Deiner Kommune zu nehmen. Kommunen sind zum Beispiel: Gemeinden, Städte und Landkreise.

In Niedersachsen findet die Kommunalwahl alle 5 Jahre statt.

Die Kommunalwahl ist immer an einem Sonntag. Im Jahr 2021 findet die Wahl am 12. September statt.

An diesem Tag kannst Du von 8:00 bis 18:00 Uhr Deine Stimme im Wahllokal abgeben.

Auf dieser Seite der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen. Achtung: Unsere Antworten sind nicht rechtsverbindlich!
Hier findest Du weitere Informationen zur Kommunalwahl:

  • bei den Wahlämtern in den Gemeinden, Samtgemeinden oder den Landkreisen;
  • bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin.

Wie geht Wählen bei der Kommunalwahl?

Hier erfährst Du: Wer darf wählen? Wie viele Stimmen habe ich? Was passiert im Wahllokal? Wie wähle ich per Brief?

Wen wähle ich bei der Kommunalwahl eigentlich?

Bei der Kommunalwahl wählst Du die Mitglieder der kommunalen Vertretungen und die Hauptverwaltungsbeamt_innen.

Die kommunalen Vertretungen sind zum Beispiel die Stadträte oder Gemeinderäte. Die Hauptverwaltungsbeamt_innen leiten die kommunalen Verwaltungen. Eine Hauptverwaltungsbeamtin ist zum Beispiel die Bürgermeisterin.

Die kommunalen Vertretungen sind sehr wichtig. Die Mitglieder kennen nämlich den Ort sehr gut. Und sie kennen die Wünsche der Menschen in ihrem Ort. In den kommunalen Vertretungen diskutieren und beschließen sie, wie sie die Wünsche ihrer Wähler_innen berücksichtigen können.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, zu wählen. Personen mit einem aktiven Wahlrecht sind wahlberechtigt.

Du kannst an der Kommunalwahl teilnehmen, wenn Du am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder staatsangehörig in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) bist,
  • seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet lebst,
  • mindestens 16 Jahre alt bist und
  • im Wähler_innenverzeichnis eingetragen bist oder einen Wahlschein hast.

Info: Die Gemeinde oder Samtgemeinde erstellt das Wähler_innenverzeichnis. Du stehst in der Regel automatisch im Wähler_innenverzeichnis, wenn Du bei der Kommunalwahl wahlberechtigt bist.

Info: Ein Wahlschein berechtigt Dich, per Brief oder in einem anderen Wahllokal zu wählen. Dein Wahllokal ist zum Beispiel nicht barrierefrei? Dann kannst Du einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein darfst Du in einem anderen Wahllokal wählen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Wie viele Stimmen Du hast, steht immer oben auf dem Stimmzettel.

Du bekommst einen Stimmzettel für jede kommunale Vertretung und für jede Hauptverwaltungsbeamt_in, die Du mitwählst.

Zum Beispiel:

  • einen Stimmzettel für die Wahl des Kreistages,
  • einen Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates,
  • einen Stimmzettel für die Wahl des Landrates beziehungsweise der Landrätin.

Wie kann ich wählen?

Alle wahlberechtigten Bürger_innen bekommen von der Gemeinde oder Samtgemeinde eine Wahlbenachrichtigung.

Info: Kleine Gemeinden schließen sich manchmal zusammen und teilen sich die Verwaltungsaufgaben. Diese Zusammenschlüsse heißen in Niedersachsen Samtgemeinden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden etwa 4 bis 6 Wochen vor dem Wahltag verschickt.
Auf der Wahlbenachrichtigung stehen:

  • das Datum und die Uhrzeit der Wahl,
  • die Adresse von Deinem Wahlraum (das ist der Raum im Wahllokal, in dem Du wählst),
  • Informationen zum Wahllokal (zum Beispiel zur Barrierefreiheit),
  • Informationen zum Beantragen der Briefwahl.

Info: Normalerweise schickt Dir Deine Gemeinde oder Samtgemeinde Deine Wahlunterlagen zu, wenn Du wahlberechtigt bist. Wenn Du aber bis 21 Tage vor der Wahl noch keine Wahlunterlagen bekommen hast und wahlberechtigt bist, dann wendest Du Dich am besten an Deine zuständige Gemeindeverwaltung.

Du kannst Dir aussuchen, wie Du wählen möchtest:

  • am Wahltag im Wahllokal
  • oder per Briefwahl.

Wählen im Wahllokal

Du möchtest am Wahltag im Wahllokal wählen? Dann solltest Du diese Dinge nicht vergessen:

  1. Deine Wahlbenachrichtigung,
  2. ein gültiges Ausweisdokument mit Foto (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein).

Info: Du hast Deine Wahlbenachrichtigung vergessen? Das ist nicht so schlimm. Aber Du musst ein gültiges Ausweisdokument mit Foto dabeihaben.

Nur wenn Du ein gültiges Ausweisdokument mitbringst, bekommst Du Deine Stimmzettel.

Im Wahllokal gibst Du also am besten Deine Wahlbenachrichtigung ab. Du zeigst Dein Ausweisdokument vor und bekommst dann Deine Stimmzettel.

Mit den Stimmzetteln gehst Du in die Wahlkabine. Die Kabine hat einen Sichtschutz. So kann niemand sehen, wen Du wählst. In der Wahlkabine steht ein Tisch und Du findest dort einen Stift zum Ausfüllen Deiner Stimmzettel. Lass Dir so viel Zeit, wie Du brauchst.

Ganz oben auf den Stimmzetteln steht, wie viele Stimmen Du hast. Du kannst zum Beispiel bei 3 Stimmen bis zu 3 Kreuze machen.

Nachdem Du die Stimmzettel ausgefüllt hast, faltest Du jeden einzeln. Es soll nämlich niemand sehen, wen Du gewählt hast.

Danach wirfst Du die gefalteten Zettel in die Wahlurne. Die Wahlurne ist ein verschlossener Kasten im Wahllokal. Die Urne wird erst am Ende der Wahl geöffnet, um die Stimmzettel auszuzählen.

Was ist, wenn mein Wahllokal nicht barrierefrei ist?

Leider gibt es noch immer Wahllokale, die nicht barrierefrei sind. Du hast dann 3 Möglichkeiten:

  1. Du wählst per Briefwahl.
  2. Du wählst in einem anderen barrierefreien Wahllokal. Das musst Du bei Deiner Gemeindeverwaltung oder Samtgemeindeverwaltung beantragen. Dann bekommst Du einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein darfst Du in einem barrierefreien Wahllokal wählen.
  3. Du nimmst Dir eine Hilfsperson zum Wahllokal mit. Diese Person hilft Dir im Wahllokal. Sie darf Dir zum Beispiel beim Ausfüllen der Stimmzettel helfen. Sag aber im Wahllokal Bescheid, dass Du eine Hilfsperson dabeihast.

Wählen per Briefwahl

Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung hast Du auch Informationen zur Briefwahl bekommen.

Die Briefwahl musst Du extra beantragen. Die Briefwahl kannst Du mündlich oder schriftlich beantragen. Den Antrag zur Briefwahl stellst Du bei Deiner Gemeinde oder Samtgemeinde.

Du hast die Briefwahl mündlich oder schriftlich beantragt? Dann bekommst Du einen Brief mit Deinen Wahlunterlagen.

In dem Brief sind:

  • Deine Stimmzettel,
  • weitere Informationen zur Briefwahl (zum Beispiel zum Ausfüllen, Verpacken und Zurückschicken der ausgefüllten Stimmzettel),
  • Briefumschläge und
  • Dein Wahlschein.

Auf dem Wahlschein musst Du die eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Damit versicherst Du, dass Du Deine Stimmzettel persönlich ausgefüllt hast. Wenn Du Deine Stimmzettel nicht selbst ausfüllen kannst, dann darf Dir eine Person helfen.

Diese Person unterschreibt dann auch eine eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein.

Info: Die Stimmzettel darfst Du nie unterschreiben. Die Wahl ist nämlich geheim.

Du hast Deine Wahlunterlagen zu Hause ausgefüllt? Jetzt ist es wichtig, dass Deine Stimmzettel rechtzeitig zur Auszählung ankommen. Du solltest Deine Wahlunterlagen also am besten so früh verschicken, dass sie spätestens am Freitag vor der Wahl ankommen, oder sie selbst abgeben.

Wenn Deine Unterlagen zu spät ankommen, kann Deine Stimme nicht mitgezählt werden.

Wie beantrage ich schriftlich die Briefwahl?

Du kannst Deinen Antrag zum Beispiel als Brief schicken. Auf der Rückseite von Deiner Wahlbenachrichtigung findest du eine Vorlage, mit der Du die Briefwahl beantragen kannst. In manchen Gemeinden kannst Du Deinen Antrag auf der Website der Gemeinde stellen.

In dem Antrag sind diese Daten besonders wichtig:

  1. Dein vollständiger Name,
  2. Dein Geburtsdatum,
  3. Deine Adresse.

Du musst keinen Grund angeben, warum Du die Briefwahl beantragst.

Wenn Du Deine Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt hast, bekommst Du alle Unterlagen zugeschickt.

Wie beantrage ich mündlich die Briefwahl?

Du kannst Deinen Antrag auch mündlich stellen. Leider geht das nicht durch einen Anruf. Du musst in das Wahlamt Deiner Gemeinde oder Samtgemeinde gehen. Wenn Du nicht weißt, wo das ist, kannst Du zum Beispiel im Bürgeramt oder im Stadtbüro fragen.

Du bekommst dann meistens sofort Deine Wahlunterlagen. Deine Stimmzettel kannst Du dann oft direkt vor Ort ausfüllen und abgeben. Oder Du nimmst die Wahlunterlagen mit nach Hause und schickst sie per Post zurück.

Info: Du möchtest im Wahlamt Deiner Gemeinde Deine Stimmzettel ausfüllen? Dann musst Du das bis 2 Tage vor der Wahl um 13 Uhr getan haben.

„Weitere Fragen zur Kommunalwahl“

Hier erfährst Du: Wer darf kandidieren? Kann ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? Kann ich jemanden mit in die Wahlkabine nehmen?

Wer darf Kandidieren?

Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden. Personen mit einem passiven Wahlrecht sind wählbar. Sie können sich zur Wahl stellen. Man sagt dazu auch kandidieren.

Du kannst bei der Kommunalwahl kandidieren, wenn Du am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder staatsangehörig in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) bist,
  • seit mindestens 6 Monaten in dem Wahlgebiet lebst und
  • mindestens 18 Jahre alt bist.

Info: Bürger_innen aus einem europäischen Staat müssen seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben.

Kann ich mein Recht, zu wählen oder zu kandidieren, verlieren?

Ja, Dein Wahlrecht kann Dir entzogen werden, aber das passiert sehr selten.

Das Recht, zu wählen, kann Dir bei einer Verurteilung wegen bestimmter politischer Straftaten entzogen werden. Bei einer Verurteilung wegen Wahlfälschung oder Landesverrat kann Dir ein Gericht Dein aktives Wahlrecht für 2 bis 5 Jahre aberkennen. Wenn Du Dein aktives Wahlrecht verlierst, verlierst Du auch das Recht, zu kandidieren.

Info: Das aktive Wahlrecht ist das Recht, zu wählen.

Du kannst auch nur Dein Recht, zu kandidieren, verlieren. Das geschieht automatisch, wenn Du für eine Straftat zu mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wirst. Dann verlierst Du Dein Recht, zu kandidieren, für die Dauer Deiner Freiheitsstrafe und für weitere 5 Jahre. Außerdem darfst Du in diesem Zeitraum auch kein Mitglied einer Partei sein.

Info: Das passive Wahlrecht ist das Recht, selbst zu kandidieren.

Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen?

Du möchtest allen zeigen, dass Du wählen warst? Und Du willst ein Selfie in der Wahlkabine machen und es gleich mit #IchWarWählen auf Instagram hochladen?

Leider ist es in der Wahlkabine verboten, Fotos zu machen. Deine Wahl soll schließlich geheim bleiben.

Du kannst aber einfach draußen vor dem Wahllokal ein Foto von Dir machen.

Muss ich meinen Namen auf den Wahlzettel schreiben?

Nein, das solltest Du nicht tun! Wenn Du Deinen Namen auf den Wahlzettel schreibst, dann wird der Wahlzettel ungültig. Deine Stimme kann also nicht gewertet werden.

Die Wahlen in Deutschland sollen nämlich geheim sein. Deshalb wählst Du im Wahllokal auch in einer extra Wahlkabine, die nur Du allein betreten darfst.

Kann ich jemanden mit in die Wahlkabine nehmen?

Nein: Allgemein darfst Du keine Person mit in die Wahlkabine nehmen. Schließlich soll Deine Wahl geheim sein.

Ja: Hast Du eine Hilfsperson dabei? Dann musst Du das dem_der Wahlvorsteher_in im Wahllokal sagen. Erst dann darf Deine Hilfsperson mit Dir in die Wahlkabine kommen. Die Hilfsperson muss so wählen, wie Du das willst. Und die Hilfsperson muss Deine Wahlentscheidung geheim halten.

Kann ich für jemanden mitwählen?

Nein, das ist nicht erlaubt. In Deutschland muss jede_r eigenständig und geheim wählen. Niemand muss sagen, wen sie_er gewählt hat. Deshalb darfst Du auch nicht für Deine Freunde oder Familie die Stimmzettel ausfüllen.

Bei der Briefwahl bekommst Du die Stimmzettel und einen Wahlschein. Auf dem Wahlschein musst Du eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Damit versicherst Du, dass Du die Stimmzettel selbst ausgefüllt hast.

Deine Hilfsperson füllt für Dich den Stimmzettel aus? Dann muss sie den Stimmzettel so ausfüllen, wie Du das möchtest. Danach muss Deine Hilfsperson eine eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben. Damit versichert sie, dass sie den Stimmzettel so ausgefüllt hat, wie Du das willst.

Kann ich bei der Wahl schummeln?

Schummeln kannst Du bei einer Wahl nicht. Zumindest nicht wie beim Abschreiben in der Schule. Bei der Wahl geht es um Deine Meinung. Deshalb solltest Du nicht einfach so wählen, wie Deine Freunde oder Familie wählt. Informiere Dich lieber vorher, welche Partei oder welche_r Kandidat_in zu Deinen Ansichten passt.

Dürfen Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung (für alle Angelegenheiten) wählen?

Ja! Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten eine Assistenz brauchen, dürfen nicht von der Wahl ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2019 so entschieden.

Wen soll ich wählen?

Diese Frage können wir Dir nicht beantworten. Du darfst selbst entscheiden, wen Du wählen willst. Am besten informierst Du Dich, welche Partei oder welche_r Kandidat_in am besten zu Deinen Ansichten passt.

Das kannst Du zum Beispiel bei den jeweiligen Parteien und Kandidat_innen selbst tun. Du liest Dir dazu am besten das Wahlprogramm der jeweiligen Partei durch.


In Kooperation mit:

Logo des Sozialverbandes Deutschland in Niedersachsen

Diese Unterseite ist in Kooperation mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen entstanden. Der Sozialverband Niedersachsen bietet zusätzlich ein Info-Heft in Leichter Sprache an. Das Info-Heft kann hier heruntergeladen werden.

Der SoVD ist mit rund 280.000 Mitgliedern der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. Der SoVD setzt sich für soziale Gerechtigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit ein. In diesem Zusammenhang macht er sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben stark, unter anderem durch die Verwendung von einfacher und verständlicher Sprache sowie Leichter Sprache.